Liebe Unterstützer:innen,
seit letzter Woche kann die Neustarthilfe beantragt werden. Es wird für viele Selbstständige die erste Hilfe sein, die sie überhaupt beantragen können. Es ist Petitionen wie dieser (und Eurer großartigen Unterstützung), dem Engagement von Verbänden und Initiativen wie dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V., #AlarmstufeRot, der Initiative Kulturschaffender in Deutschland und sovielen anderen zu verdanken, dass die Neustarthilfe überhaupt gekommen ist und von den maximal geplanten 5.000 € auf maximal 7.500 € erhöht wurde. Mein Dank gilt auch nochmal dem gesamten change.org Team, die mich wirklich großartig unterstützen. Wenn Ihr wollt und könnt, könnt Ihr wiederum change.org durch eine Spende unterstützen. Ohne die Petitionsplattform wäre das Engagement wesentlich aufwendiger!
Ende gut, alles gut? Mitnichten. Auch wenn die Neustarthilfe ein Schritt in die richtige Richtung ist, so bleiben zuviele Probleme bestehen. Viele, die Soforthilfen erhalten haben, mußten diese wieder zurückzahlen. Unzählige Selbstständige und Unternehmer:innen warten immer noch auf eine Auszahlung der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wenn diese mehr als 10.000€ betragen. Etliche werden wohl in die Insolvenz gehen, bevor sie das Geld erreicht. Wir sollten nicht vergessen, dass viele unverschuldet um ihre Existenz bangen müssen.
Auch bei der Neustarthilfe stellt sich die Frage, ob es sich hier wirklich um eine wirksame Hilfe handelt. Wer im ersten Halbjahr 2021 bestimmte Umsätze erzielt, muß die Neustarthilfe anteilig zurückzahlen. Schlimmstenfalls muß sie bis zum Juni 2022 komplett zurückgezahlt werden. Die Neustarthilfe wäre dann ein Neustart“kredit“. Statt nach dem Abflauen der Coronakrise durchstarten zu können, wird so jeglicher Elan ausgebremst und die Betroffenen müssen sich stattdessen mit dem Abbau ihrer Schulden beschäftigen, die sie meistens nicht zu verantworten haben.
Julian Ebenfeld beschreibt diese Problematik sehr verständlich in einem Kommentar im unteren Bereich dieser Seite des VGSD:
Zitat Anfang
16. FEBRUAR 2021, 19:59
Julian Ebenfeld schreibt:
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So wie ich es lese, ist diese “Hilfe” eine Neuauflage der Soforthilfe. Bei genauer Betrachtung ist dies weniger eine Hilfe, die der Selbstständige behalten darf als vielmehr ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss, wenn die Umsätze nach lockdown Ende wieder ein normales Maß annehmen. Der Soloselbständige wird eben nicht pro Monat lockdown entschädigt, sondern es wird sondern auf den gesamten Forderungszeitraum bezogen. Endet bspw. das Tätigkeitsverbot für mich Ende März und ich kann die Monate April, Mai, Juni voll arbeiten, werden diese Umsätze komplett auf die Hilfe angerechnet. D.h. faktisch werden meine individuell erarbeiteten Gewinne mit den staatlich verursachten Verlusten aus Januar, Februar, März verrechnet. Mit anderen Worten gleiche ich die vom Staat verursachten Verluste selbst aus. Die Hilfe dient dann nur dazu “Liquiditätsengpässe” auszugleichen. Von Behalten der Hilfen keine Spur.
Diese Hilfe ist nur dann eine Hilfe, die man behalten darf, wenn der lockdown bis einschließlich Juni geht.
….
Zitat Ende
Mit maximal 7.500 € sind die Hilfen zudem viel zu niedrig. Viele Selbstständige werden die gesamte Summe von 7.500 € gar nicht erst bekommen. Da es für viele die ersten Hilfen sind, wären es bei maximal 7.500 € gerade einmal maximal 468 € pro Monat, wenn man die Hilfen für den gesamten Zeitraum der Corona-Maßnahmen betrachtet (März 2020 bis Juni 2021).
Die Benachteiligung der Selbstständigen gegenüber Angestellten in Kurzarbeit bleibt also weiterhin bestehen.
Wer die Neustarthilfen beantragt, sollte sich vorher über die Antragsbedingungen genau informieren.
Ganz wichtig: Die Endabrechnung zur Neustarthilfe muß bis spätestens Ende 2021 online eingereicht werden. Wer dies nicht tut, verliert die Neustarthilfe komplett!!!
Der VGSD hat wieder sehr übersichtliche Anleitungen zur Beantragung der Hilfe veröffentlicht:
Die wichtigsten Fakten und Links zur Neustarthilfe
Schritt für Schritt durch den Antrag auf Neustarthilfe
Neustarthilfe: So erhältst du bis zu 7.500 Euro Corona-Unterstützung für das erste Halbjahr 2021
Die offizielle FAQ zur Neustarthilfe und der Link zum Direktantrag findet Ihr hier:
FAQ zur Neustarthilfe
Direktantrag zur Neustarthilfe
Fairnisshalber bleibt noch festzuhalten, dass zumindest die niedrigen Beträge der November-, Dezember- und Neustarthilfen in Hessen meistens sehr zügig bewilligt und ausbezahlt werden. Auch ist der Antrag zu den Neustarthilfen in knapp 5 Minuten ausgefüllt. Von manchen anderen Bundesländern hört man ähnliches. Wie sieht’s bei Euch aus?
Es gab noch 2 empfehlenswerte Sendungen. Die folgende Maybrit Illner Sendung hätte man sich bereits im Frühjahr 2020 gewünscht.
Die Eiskunstläuferin und Unternehmerin Katharina Witt, die Gründerin des Textilherstellers Manomama Sina Trinkwalder, und die Chefredakteurin „Die Welt“ Dagmar Rosenfeld setzen sich hier sehr engagiert für die Belange der Selbstständigen und Unternehmer:innen ein. Richtig gut wird die Sendung ab dem flammenden Appell von Katharina Witt (ab 28:30 Min.):
Maybrit Illner, ZDF. Zahlen sinken, Ungeduld wächst – wie lange bleibt der Laden noch dicht?
Auch empfehlensert ist der Beitrag in Frontal 21:
Wie Corona Existenzen bedroht
Bleibt gesund, viele Grüße,
Marc